Quarantäne gilt seit 16. Mai 2020 nur noch bei Aufenthalten außerhalb der EU
Seit 16. Mai 2020 gilt eine
Bayerische Staatsregierunggeänderte Fassung
der Einreise-Quarantäne-Verordnung in Bayern.
Demnach gilt die Quarantäne-Pflicht bei Einreise nach Bayern grundsätzlich nicht, wenn eine Person aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland einreist und sich innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auch nicht außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat.
Wenn eines der vorgenannten Länder allerdings zum Zeitpunkt der Einreise nach den statistischen Auswertungen und Veröffentlichungen des European Center for Disease Prevention and Control eine Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von mehr als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen aufweist, dann gilt auch für diese Länder die Quarantäne-Pflicht.
Die Liste der Staaten, aus denen ohne Quarantäne eingereist werden darf, erweitert sich außerdem um Staaten, für die das Robert Koch-Institut aufgrund der dortigen epidemiologischen Lage die Entbehrlichkeit von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende ausdrücklich festgestellt hat.
Diese Information wird Ihnen bereitgestellt vom BDS Bayern:
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www.bds-bayern.de/corona/